Feuerwehr auf altem Weberei-Areal
170 000 Quadratmeter in Bad Lippspringe sollen zu einem Mischgebiet werden
Seit Jahren liegt das Gelände der Mechanischen Weberei am Ortseingang von Bad Lippspringe brach. Hier soll das neue Feuerwehrgerätehaus angesiedelt werden. Foto: Bernhard Liedmann
Von Bernhard Liedmann
Bad Lippspringe (WV). Die Bad Lippspringer Politik steigt jetzt in Überlegungen ein, das gesamte Gewerbegebiet rund um die Mechanische Weberei planungsrechtlich in ein Mischgebiet umzuwandeln. In der Sitzung des Bauausschusses am Montagabend wurden grundsätzliche Überlegungen dazu angestellt, die jetzt zunächst in den einzelnen Fraktionen beraten werden. Unter anderem soll auf dem brach liegenden Areal auch das neue Feuerwehrgerätehaus entstehen. Deshalb wurden geplante Investitionen an Häusern im Bereich der Wilhelm-Hücker-Straße, dem derzeitigen Standort der Feuerwehr, zurückgestellt. In der Verwaltung wird darüber nachgedacht, dort nach der Umsiedlung der Wehr einen Busbahnhof zu realisieren.
Beim bestehenden Gewerbegebiet rund um die Mechanische Weberei wurde im Bauausschuss von der Verwaltung ausgeführt, dass dafür eine Änderung der Regionalplanung erforderlich sei. Seit etwa 40 Jahren ist das Gebiet zwischen der Detmolder Straße und dem Sonnenweg als Gewerbegebiet ausgewiesen. Insgesamt umfasst es bis zum Bereich der Firma Niewels etwa 170 000 Quadratmeter. Mit Duldung des Kreises hat sich der Bereich beim Sonnenweg inzwischen zu einem regelrechten Wohngebiet entwickelt. Das Areal rund um die Mechanische Weberei steht seit Jahren erfolglos zum Verkauf an, eine Ausweisung als Mischgebiet könnte den Verkaufspreis des Areals erheblich erhöhen und attraktiver machen. Bauausschussvorsitzender Bernhard Göke wies in der Sitzung aber auch darauf hin, dass die bestehenden Gewerbebetriebe bei den Planungen geschützt werden müssten.
Die Kosten für die Änderungen bei der Regionalplanung wurden auf mehr als 30 000 Euro beziffert. Das Verfahren kann bis zu drei Jahre dauern. Entsprechende Änderungen beim Bebauungsplan müssten ebenfalls erfolgen. In einem Mischgebiet sind verschiedenste Nutzungen wie Wohnbebauung, Gewerbeansiedlungen oder auch Bürokomplexe möglich. Vorgeschrieben ist eine »wohnverträgliche Nutzung«. Auch wenn bei der Ausweisung als Mischgebiet die Gewerbeflächen entfallen sollten, hat die Stadt noch ausreichend Gewerbeflächen am Pfingstuhlweg. Vor diesem Hintergrund wollte der Ausschuss auch nicht über die Investition von mehr als 300 000 Euro Investitionen für die stadteigenen Mietshäuser an der Wilhelm-Hücker-Straße entscheiden. Erwogen wird auch ein Verkauf der Wohngebäude.
Artikel vom 26.09.2012
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